Umschuldung

Umschuldung: ab wann sich das Ablösen eines Kredits lohnt

Eine Umschuldung senkt fast immer die Monatsrate. Ob sie auch die Gesamtkosten senkt, entscheidet sich an drei Zahlen: Restschuld, Restlaufzeit und Zinsdifferenz. Diese Rechnung lässt sich in zehn Minuten selbst anstellen.

Die drei Zahlen, auf die es ankommt

Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die verbleibenden Kosten des alten Vertrags höher sind als die des neuen — einschließlich aller Gebühren für die Ablösung.

Dafür brauchen Sie drei Angaben. Die Restschuld steht im Kontoauszug oder in der jährlichen Mitteilung der Bank. Die Restlaufzeit ergibt sich aus dem Tilgungsplan. Und die Zinsdifferenz ist der Abstand zwischen Ihrem alten Effektivzins und dem Angebot, das Sie neu bekommen.

Als grobe Schwelle gilt: unter zwei Prozentpunkten Differenz und unter zwei Jahren Restlaufzeit lohnt der Aufwand selten. Das ist aber nur eine Faustregel. Bei hohen Restschulden kann sich schon ein Prozentpunkt rechnen, bei kleinen Beträgen auch drei nicht.

Kernpunkt

Vergleichen Sie nie die Monatsraten. Eine längere Laufzeit senkt die Rate immer — und erhöht die Gesamtkosten fast immer.

Was die Ablösung kosten darf

Für die vorzeitige Rückzahlung darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei Verbraucherkrediten ist sie gesetzlich gedeckelt.

Sie beträgt höchstens ein Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe. Liegt die Restlaufzeit unter einem Jahr, sind es höchstens 0,5 Prozent. Zusätzlich gilt: Sie darf nie höher sein als der Zins, der bis zum vereinbarten Laufzeitende noch angefallen wäre.

Bei einer Restschuld von 12.000 Euro sind das also maximal 120 Euro. Diese Summe ist selten der Grund, eine sinnvolle Umschuldung zu lassen — sie muss aber in die Rechnung.

Fordern Sie vor jeder Entscheidung eine Ablösesumme bei der alten Bank an. Sie nennt Restschuld, Entschädigung und den Stichtag, bis zu dem die Zahlung eingehen muss. Ohne dieses Papier rechnen Sie mit geschätzten Werten.

Mehrere Kredite zusammenlegen

Wer drei laufende Verträge zu einem bündelt, gewinnt Übersicht und meist eine niedrigere Rate. Ob es günstiger wird, ist eine andere Frage.

Der Grund ist die Laufzeit. Ein neuer Vertrag über die Summe aller Restschulden bekommt fast immer eine längere Laufzeit als der kürzeste der abgelösten Kredite. Über diese zusätzlichen Jahre laufen Zinsen, die es sonst nicht gegeben hätte.

Rechnen Sie deshalb jeden Vertrag einzeln durch: Was kostet er bis zum Ende noch, und was kostet sein Anteil im neuen Vertrag? Häufig lohnt es sich, nur die teuersten Verträge abzulösen und die günstigen weiterlaufen zu lassen.

Der teuerste Vertrag ist dabei fast nie ein Ratenkredit. Ein überzogenes Girokonto kostet regelmäßig das Doppelte. Wer umschuldet, sollte den Dispo zuerst ablösen — die Rechnung dazu steht im Ratenrechner.

Der Ablauf ohne Doppelbelastung

Zwischen der Zusage des neuen Kredits und der Ablösung des alten liegen einige Tage. In dieser Zeit dürfen nicht beide Raten abgebucht werden.

Der saubere Weg hat vier Schritte. Erstens: Ablösesumme mit Stichtag anfordern. Zweitens: Neuen Kredit genau über diese Summe beantragen und im Verwendungszweck „Ablösung" angeben — viele Banken überweisen dann direkt an den alten Gläubiger. Drittens: Nach Eingang eine schriftliche Bestätigung der Erledigung verlangen. Viertens: Erst danach den Dauerauftrag oder das Lastschriftmandat löschen.

Achten Sie darauf, welche Art von Anfrage die neue Bank stellt. Nur eine Konditionsanfrage ist neutral; Details dazu stehen unter Bonität. Und prüfen Sie den neuen Vertrag auf denselben Punkt wie jeden anderen: den Effektivzins samt aller Nebenkosten.

Interaktiv

Was der neue Vertrag kosten würde

Tragen Sie die Restschuld des alten Kredits ein und die Kondition des neuen Angebots. Vergleichen Sie dann die Zeile „Gesamtbetrag" mit dem, was Ihr alter Vertrag bis zum Ende noch kostet.

Steht in der Ablösesumme der alten Bank.

Nicht länger wählen als die Restlaufzeit des alten Vertrags.

361,81 €

monatliche Rate

Nettodarlehensbetrag12.000 €
Laufzeit3 Jahre (36 Raten)
Zinskosten gesamt1.025 €
Gesamtbetrag13.025 €

Modellrechnung ohne Gewähr. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht enthalten — rechnen Sie bis zu ein Prozent der Restschuld hinzu.

Vergleich

Drei Wege bei 12.000 Euro Restschuld

Alter Vertrag: 9,4 Prozent, noch drei Jahre Laufzeit. Das neue Angebot liegt bei 5,4 Prozent. Nur die Laufzeit unterscheidet die Varianten.

KriteriumAlten Vertrag behaltenUmschulden, 3 JahreUmschulden, 5 Jahre
Effektiver Jahreszins9,40 %5,40 %5,40 %
Monatliche Rate383,83 €361,81 €228,66 €
Restliche Zinskosten1.818 €1.025 €1.720 €
Vorfälligkeitsentschädigung120 €120 €
Kosten gesamt1.818 €1.145 €1.840 €
Ersparnis673 €22 € teurer

Die rechte Spalte zeigt den typischen Fehler: Die Rate sinkt um 155 Euro im Monat — und trotzdem kostet die Umschuldung 22 Euro mehr als Nichtstun. Im Rechner oben nachstellbar.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Umschuldung

Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?

Bei Verbraucherkrediten höchstens ein Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe. Beträgt die Restlaufzeit weniger als ein Jahr, sind es höchstens 0,5 Prozent. Zusätzlich darf sie nie den Zinsbetrag übersteigen, der bis zum Laufzeitende noch angefallen wäre.

Schadet eine Umschuldung dem SCHUFA-Score?

Der neue Vertrag wird eingetragen, der alte als erledigt vermerkt. Beides ist normal und kein negatives Merkmal. Schädlich sind nur echte Kreditanfragen bei vielen Banken innerhalb kurzer Zeit — deshalb sollten Sie ausdrücklich Konditionsanfragen stellen.

Kann ich auch einen Dispokredit umschulden?

Ja, und dort lohnt es sich am deutlichsten. Dispozinsen liegen häufig im zweistelligen Bereich, Ratenkredite meist im einstelligen. Eine Ablösung ist jederzeit möglich, eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt beim Dispo nicht an.

Was ist eine Ablösesumme?

Eine schriftliche Auskunft der alten Bank über den Betrag, mit dem der Kredit zu einem bestimmten Stichtag vollständig erledigt ist. Sie enthält Restschuld, aufgelaufene Zinsen und die Entschädigung. Ohne dieses Dokument rechnen Sie mit Schätzwerten.

RZ

Redaktion Zinsklar

Fachredaktion Kredit und Finanzierung

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Zuletzt fachlich geprüft: 24. Juli 2026

Quellen

  1. Vorzeitige Rückzahlung und VorfälligkeitsentschädigungBundesministerium der Justiz, Abruf Juli 2026
  2. Zinssätze für Dispositions- und ÜberziehungskrediteDeutsche Bundesbank, Abruf Juli 2026
  3. Umschuldung: worauf Verbraucher achten solltenVerbraucherzentrale, Abruf Juni 2026